Gestrandet am Flughafen
Der Fluglotsenstreik in Frankreich verursachte wochenlang Verspätungen und Annullierungen von Flügen. Besonders zur Ferienzeit müssen Reisende geduldig sein und sich auf Wartezeiten einstellen.

Mehrmals im Jahr fliegt P. L. * nach Barcelona, um seine Familie zu besuchen. In letzter Zeit wurden diese Reisen zum Albtraum. Alleine im Juni annullierte Easyjet zweimal seinen Rückflug nach Basel. Da P. L. am folgenden Tag wieder an seinem Arbeitsplatz sein musste, kaufte er ein Flugticket bei der Swiss – für rund 500 Franken.
Ein anderes Beispiel: R. W. * reiste über Auffahrt nach Ibiza. Zwei Stunden vor dem Rückflug schrieb ihm Edelweiss per SMS: «Grüezi, Ihr Flug WK 267 am 13. Mai wird mit Verspätung in Ibiza starten. Wir erwarten den Abflug um 4.30 Uhr am 14. Mai. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.» Im Klartext bedeuteten die Unannehmlichkeiten eine Verspätung von sieben Stunden.
Edelweiss verteilte unter den Passagieren Essensgutscheine im Wert von 25 Euro. Die Fluggäste mussten sich selbst darum kümmern, wie sie die Stunden bis zum frühmorgendlichen Abflug verbringen wollten. Franco Muff, Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, sagt: «Wir erhalten regelmässig Anrufe von Reisenden, die von Flugausfällen betroffen sind. Die Passagiere wollen wissen, wie viel Geld ihnen zusteht.»
Unklare Begründungen
Die erwähnten Beispiele haben eine Parallele: Sowohl Easyjet als auch Edelweiss begründeten den annullierten Flug respektive die Verspätung mit dem Fluglotsenstreik in Frankreich. Fluggastrechte in Europa sind in der EU-Verordnung 261/2004 (siehe unten) geregelt. Darin wird erklärt, welche Entschädigungen Fluggesellschaften bei Verspätungen, Annullierung und Nichtbeförderung, also Überbuchung, zahlen müssen.
So weit, so recht. Nur: Bei aussergewöhnlichen Umständen, also wenn eine Fluggesellschaft nachweislich nicht für eine Verspätung verantwortlich ist, entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung. Etwa bei höherer Gewalt wie Wetterkapriolen oder gar Vulkanausbrüchen; auch Notlandungen nach medizinischen Notfällen an Bord oder Terrorgefahr gehören dazu.
Streiks zählen eigentlich auch zu den aussergewöhnlichen Umständen. Im April 2018 urteilte allerdings der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt. Das heisst: Fluggesellschaften müssen auch dann Entschädigungszahlungen leisten.
Airlines müssen helfen
Und sie müssen den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf den Transfer vom Flughafen zu einer Unterkunft und zurück bereitstellen. All das ist in der Fluggastrechteverordnung geregelt.
Ombudsmann Muff sagt jedoch: «Es gibt viele Fragen und Einzelfälle.» Es spiele eben auch eine Rolle, wo Kunden ihre Reise buchen, direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Reiseveranstalter. Buche der Kunde eine Pauschalreise (Flug, Transfers und Hotel) im Reisebüro, müsse der Reiseveranstalter im Fall eines Streiks zwar nicht die Kosten übernehmen. «Aber er muss die gestrandeten Passagiere vor Ort betreuen.»
P. L., dessen Flug von Barcelona nach Basel annulliert wurde, beantragte auf der Homepage von Easyjet eine Rückerstattung der Kosten. Die Airline buchte den Betrag auf die Kreditkarte des Passagiers zurück. Wer nach der Stornierung eines Flugs keine Lust hat, sich mit einer Fluggesellschaft wegen einer Entschädigung anzulegen, kann das auch privaten Inkassofirmen wie AirHelp, EUclaim, FairPlane oder Flightright überlassen. Sie verlangen jedoch eine Erfolgsprämie von rund 30 Prozent.
* Namen der Redaktion bekannt
Madeleine Beutler-Dähler
Madeleine Beutler-Dähler
21.07.2018Ich bin Reiseberaterin in einem Reisebüro und konnte kürzlich mit der Hilfe des Schweizer Fluggastrechte-Portals "cancelled.ch" einem Kunden zu einer Entschädigung von über 1100€ verhelfen. Er war im Mai 2017 vom IT-Problem der British Airways betroffen, BA flog 3 Tage nicht mehr. Zuerst versuchten wir selber via BA, zu den Entschädigungszahlungen zu kommen. Nach erfolglosen Mails und Anrufen übergaben wir im März 2018 alles an cancelled.ch. Bereits knapp 3 Monate später die gute Nachricht: Der Kunde erhielt insgesamt über 1100€ ausbezahlt: Fluggastentschädigung, Rückflug mit Swiss, Übernachtungen in London. cancelled.ch nimmt im Erfolgsfall 20%, bei Nichterfolg nichts. Sympatische und kompetente Ansprechpersonen, Schweizer Firma. Ich werde mich zukünftig gleich an cancelled.ch wenden, wenn wieder mal ein Flug ausfällt.
Adrian Fuchs
Adrian Fuchs
25.07.2018Der gleiche Text in mehreren Online Artikeln und Portalen? Leider reine Werbung!
Schade.......
Reto E. Wild
Reto E. Wild
23.07.2018Liebe Frau Beutler-Dähler
Vielen Dank für die Erwähnung von cancelled.ch. Ich kannte diese Organisation nicht und werde sie in Zukunft bei der Berichterstattung berücksichtigen.
Freundliche Grüsse
Reto E. Wild, Migros-Magazin
Andre Dübendrfer
Andre Dübendrfer
19.07.2018Wir waren mit Etihad Airways vor ca. 2 Jahren über Abu-Dhabi nach Phuket unterwegs. Die Verspätung beim Abflug in Zürich belief sich auf etwa 7 Stunden!
Wir haben unseren Fall bei FairPlane zur Abklärung von einer evtl. Schadenersatzzahlung seitens der Airline (Etihad Airline) gemeldet.
Nach 10 Monaten!!!!!!!!! erhielten wir den Bericht, dass Sie für Abu Dhabi keinen zuständigen Anwalt unter Vertag hätten.
Somit kann man sich den grossen Aufwand und die damit verbundene Hoffnung auf eine teilweise RückErstattung der Flugkosten sparen!
Für uns war es eine grosse Enttäuschung