Die DNA soll mehr über Täter verraten
Ein neues Gesetz wird künftig präzisere genetische Analysen und damit verlässlichere Täterprofile bei Schwerverbrechen ermöglichen. Bis jetzt erlaubt der Datenschutz in der Schweiz lediglich die Bestimmung des Geschlechts via DNA-Test.

Den DNA-Test an sich gibt es schon lange. In der Schweiz darf damit bis heute aber nur das Geschlecht des Täters eruiert werden. Das soll sich bald ändern.
Ausschlaggebend war das Verbrechen bei Emmen LU am 21. Juli 2015: Ein Unbekannter riss auf dem Dammweg der Reuss eine Frau vom Velo und vergewaltigte sie. Die damals 26-Jährige erlitt schwerste Verletzungen und ist seither gelähmt. An den Kleidern des Opfers konnte die DNA des mutmasslichen Täters sichergestellt werden. Drei Monate später wurden 372 Männer einem Massen-DNA-Test unterzogen – ohne Erfolg.
Anders als zum Beispiel in den Niederlanden ist es in der Schweiz nicht erlaubt, per DNA-Test Augen-, Haar- und Hautfarbe zu ermitteln. Dies wollte der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali (61) ändern: Der Nationalrat stimmte Vitalis Motion im März 2016 zu, der Ständerat folgte ihm vor einem halben Jahr. Nun ist es am Bundesrat, das Gesetz entsprechend anzupassen.
«In Zeiten, wo in Ausnahmefällen auch der Internetpranger genutzt wird, dürfen Mörder und Vergewaltiger nicht straffrei ausgehen, nur weil man die wissenschaftlichen Möglichkeiten nicht ausschöpft», sagt Albert Vitali.
Wäre es der Polizei erlaubt, anhand sogenannter codierender DNA-Abschnitte Täterprofile zu erstellen, wären teure und aufwendige, aber ungewiss ausfallende Massentests wie diejenigen in Emmen kaum mehr nötig. Allerdings dürfte das Gesetz frühestens 2019 in Kraft treten.
«Es kann nicht sein, dass der Datenschutz Vorrang vor der Verbrechensaufklärung hat»

Albert Vitali (61) ist Luzerner FDP-Nationalrat sowie Inhaber und Geschäftsführer eines Treuhandbüros.
Es geht um schwere Delikte wie Vergewaltigung oder Mord.
Autor: Reto E. Wild