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Ihre Fragen zur Krankenkasse

Vom 16. bis 22. Oktober haben zwei Experten vom Internetvergleichsdienst Comparis – Andreas Lüber und Felix Schneuwly – die Fragen unserer Leser zum Thema Krankenkasse beantwortet. Lesen Sie die Antworten dazu hier.

Felix Schneuwly

Felix Schneuwly: Der studierte Psychologe ist als Head of Public Affairs beim Internet-Vergleichsdienst Comparis für politische Themen zuständig. Daneben amtet der 52-Jährige für Comparis auch als Mediensprecher.


Fragen, die uns per E-Mail erreichten:

K. & E. W. aus AR: Gerne möchten wir wissen, ob eine Zusatzversicherung für den Spitalaufenthalt in der ganze Schweiz notwendig ist. Laut Auskunft der CSS würden ohne Zusatz nur Kosten übernommen, welche im eigenen Kanton anfallen würden. Ist das richtig?

Grundsätzlich gilt: Ausserkantonale Spitalaufenthalte werden von der Krankenkasse und dem Wohnkanton vollständig (abz. Kostenbeteiligung) übernommen, wenn:
– das Spital zugelassen ist, auf einer Spitalliste aufgeführt ist, die Kosten nicht höher sind wie im Wohnkanton.
– die Behandlung im Wohnkanton nicht durchführbar ist (z.B. Transplantationen).
– es sich um einen Notfall handelt und eine Verlegung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Sind die Kosten in einem ausserkantonalen Spital höher wie im Wohnkanton und ist die ausserkantonale Behandlung aus medizinischen Gründen nicht zwingend, gehen Sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung (Allgemein ganze Schweiz). Gerade in einem kleineren Kanton wie Appenzell Ausserrhoden, kann es sich durchaus lohnen, diese Versicherung zu behalten.

A. D. aus BL: Seit vielen Jahrzehnten habe ich eine Zusatzversicherung bei Visana und noch nie etwas vergütet erhalten. Nach Versicherungsvertragsgesetz VVG Ambulant I Fr. 15.85 und Komplementär Fr. 5.90 I Spital Unfall ausgeschlossen Fr. 27.70 Monatsprämie total Fr 49.45. Wann hätte ich überhaupt Anrecht auf eine Vergütung? Oder soll ich die ZV besser künden? Da ich schon 80 Jahre alt bin.

Wie wichtig Ihnen diese Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen sind kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich bezahlt die Grundversicherung alle wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Behandlungen. Bedenken Sie einfach, dass es aufgrund Ihres Alters kaum möglich sein wird, eine neue Zusatzversicherung zu finden oder nach einer Kündigung wieder von derselben Zusatzkrankenversicherung aufgenommen zu werden.

R. S.: Ich habe meine Grundversicherung und Zusatzversicherung bei der gleichen KK. Nun möchte ich diese wechseln, kann mich jedoch bei der zukünftigen nur grundversichern lassen. Ist es möglich, meine Zusatzversicherung bei der jetzigen zu behalten und mich anderweitig grundversichern zu lassen? Ist dies schlussendlich auch kostengünstiger resp. steigt die Zusatzversicherung dann entsprechend?

Die Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen sein. Somit können Sie mit der Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechseln. Die Zusatzversicherungsprämie bleibt gleich. Hat Ihnen die Zusatzversicherung einen Rabatt gewährt, weil sie die Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse haben, würde dieser entfallen.

S. W. aus ZH: Ich bin mit den Leistungen aus der Zusatzversicherung meiner Krankenkasse sehr zufrieden und möchte diese behalten. Allerdings steigen die Prämien der Grundversicherung von Jahr zu Jahr stark, so dass ich gerne vergleichen ggf. wechseln möchte. Muss die Krankenkasse die Policen der Zusatzversicherung aufrechterhalten, wenn ich das wünsche, aber trotzdem die Grundversicherung wechsle, oder ist das eine Frage des Ermessens?

Bei Abschluss einer Zusatzversicherung gewähren einige Krankenkassen Rabatte für Familien oder Versicherte mit Sparmodellen. Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse, können Ihnen diese Rabatte gestrichen oder höhere Prämien verlangt werden. Die Versicherer rechtfertigen die Prämienerhöhung mit dem administrativen Mehraufwand. Klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung auf die Prämien der Zusatzversicherung auswirkt.

M. M. aus BE: Mein Mann ist seit 2008 im Pflegeheim. Das Heim ist auf der Pflegeheimliste des Kantons Bern. Das Heim rechnet mit der Visana direkt ab. Beim Eintritt war er bei Visana im Hausarztmodell versichert. Später habe ich die Jahresfranchise reduziert auf Fr. 300.– (ohne Probleme seitens Visana). Aber: Gleichzeitig hat die Visana das Hausarztmodell umgemodelt auf die normale Versicherungsdeckung. Ich wollte dies nicht akzeptieren, doch bei der Visana sagte man mir, bei einem definitiven Heimaufenthalt sei das Hausarztmodell nicht mehr möglich. Meine Frage: Ist das tatsächlich so? Die Prämien sind massiv höher. Das Pflegeheim hat übrigens eigens einen Heimarzt. Es wäre auch zu umständlich einen zusätzlichen Hausarzt zu haben (Fahrdienst etc.). Andererseits ist in der Zusatzversicherung Unnötiges mitversichert (Reiseversicherung, Kuren etc.). Dies ist im Päckli drin. Ich überlege noch, ob Spitäler Kt. Bern anstelle ganze Schweiz sinnvoll wäre.

Kann der Hausarzt die Behandlung nicht oder nicht mehr koordinieren, darf die Krankenasse das Hausarztmodell ohne vorgängige Ankündigung, aber unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf Ende des Kalendermonats aufheben und die Versicherten in die Standard-Grundversicherung umteilen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand in einem Pflegeheim befindet und dort von dessen Arzt behandelt wird, oder wenn der Versicherte aus dem Versorgungsgebiet des Hausarztes fortzieht.
Die Zusatzversicherung Allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt allfällige Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton. Grundsätzlich gilt: Ausserkantonale Hospitalisationen werden von der Krankenkasse und dem Wohnkanton vollständig (abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung) übernommen, wenn das Spital:
- zugelassen ist, auf einer Spitalliste aufgeführt ist, die Kosten nicht höher sind wie im Wohnkanton.
- die Behandlung im Wohnkanton nicht durchführbar ist (z.B. Transplantationen).
- es sich um einen Notfall handelt und eine Verlegung aus med. Gründen nicht möglich ist.
Sind die Kosten höher als im Wohnkanton und ist die ausserkantonale Behandlung aus medizinischer Sicht nicht notwendig, gehen Sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung.

J. dL.: Ich bin bei der Assura grundversichert und habe bei einer anderen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Meine Frau ist in Deutschland verbeamtet, befindet sich jedoch momentan in Elternzeit, das heisst sie ist in Deutschland krankenversichert, ebenso unser Sohn (10 Monate alt). Wir wollen nun zum Ende des Jahres eine Familienkrankenversicherung hier in der Schweiz für uns drei abschliessen. Welche Möglichkeiten gibt es hierzu? Können Sie uns einige Angebote/Tipps geben? Zudem würden wir gerne für unseren Sohn (10 Monate) eine Zahn-Zusatzversicherung mitabschliessen. Was gibt es hierzu für Möglichkeiten bzw. bei wem?

Auf comparis.ch können Sie die Grundversicherungsprämien für Ihre ganze Familie vergleichen und Offerten bei verschiedenen Krankenkassen anfordern. Ich rate Ihnen sehr, für die Zusatzversicherung mehrere Krankenkassen anzufragen und deren Leistungsangebot vergleichen. Es gibt hier viele verschiedene Versicherungen und Varianten.

C. M.: Ich möchte die Grundversicherung für mich und meine drei Kinder bei meiner Krankenkasse künden, die VVG-Versicherungen jedoch weiter bestehen lassen. Kann dies Auswirkungen auf die VVG-Versicherungsprämien haben, z.B. Familienrabatt, den wir aktuell auf die VVG-Prämien erhalten?

Bei Abschluss einer Zusatzversicherung gewähren einige Krankenkassen Rabatte für Familien oder Versicherte mit Sparmodellen. Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse, können Ihnen diese Rabatte gestrichen oder höhere Prämien verlangt werden. Die Krankenkassen rechtfertigen diese Prämienerhöhung mit dem grösseren administrativen Mehraufwand. Klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob sich ein Grundversicherungswechsel auf die Prämie der Zusatzversicherung auswirkt.

E. P.: Meine Tochter (1) und ich (37) sind bei der Progrès versichert, mein Mann (38) bei der Assura (eigentlich nur Grundversicherung). Das Kind und ich haben verschiedene Zusatzversicherungen, die Prämien belaufen sich für uns zwei neu auf 497.15 Fr. monatlich, mein Mann bezahlt etwa 2220.- Fr. pro Jahr. Ein Versicherungsberater hat uns gesagt, dass z.B. die Sanitas eine gute Familienversicherung wäre und dass wir dort einiges sparen könnten bzw. zum gleichen Preis eine bessere Versicherung hätten, zudem wäre mein Mann dann auch besser versichert. Als Staatsangestellte hätte ich vermutlich auch noch eine Verbilligung (Kollektivvertrag). Wie erkenne ich eine gute Kasse für uns als Familie? Lohnt es sich, jetzt die Grundversicherung einmal zu wechseln und dann nächstes Jahr auch die Zusatzversicherungen? Dieses Jahr war es zu knapp mit den ZVV; da ich Bedenken habe, dass wir evt. abgelehnt werden, habe ich nicht einfach gekündigt. Mein Mann und ich hatten vor ein paar Jahren einen Autounfall, er hatte einen Rückenwirbel gebrochen, ich eine Halswirbelstauchung. Mein Mann hat heute immer wieder Schmerzen, aber nicht so, dass er der Arbeit fernbleiben würde o.ä. Ich merke nichts mehr von dem Unfall. Zudem hatte ich einen Nierenstein, der einen Spitalaufenthalt bewirkte. Am Telefon hatte mir ein Versicherungsberater einmal gesagt, dass dies ein Grund für eine Absage sein könnte. Mein Mann hatte zudem als Kind eine Gaumenspalte, die IV bezahlte künstliche Zähne. Das ist auch alle paar Jahre wieder ein Thema, allerdings nicht über die Krankenkasse. Könnte das Probleme geben? Ist es nicht kompliziert, Grund- und Zusatzversicherungen an 2 Orten zu haben? Ich muss ja dann jedes Mal selber wissen, wohin ich das schicken muss. Oder könnte ich es – wenn KVG nicht bezahlt – noch an die ZVV senden?

Auf comparis.ch können Sie die Grundversicherungsprämien für Ihre Familie vergleichen und bei Interesse Offerten anfordern. Im Zusatzversicherungsbereich wird es schwieriger. Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass Sie vor der Kündigung der Zusatzversicherung abklären, ob Sie eine Zusatzversicherung wirklich aufnimmt. Für den Neuabschluss bei einer Zusatzversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen über die letzten fünf Jahre beantworten. Stellt sich dann heraus, dass Gesundheitsprobleme bestehen oder bestanden haben, können allenfallss die Leistungen für ein bestehendes Leiden ausgeschlossen werden, oder die Versicherung lehnt Sie ganz ab. Die Versicherung muss keine Gründe für eine Ablehnung angeben.

Die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung bedeutet für Sie genauso wie für die Versicherung einen administrativen Mehraufwand. Die Versicherten müssen die Rechnungen triagieren. Es kommt vor, dass die Kosten zwischen den Versicherungen geteilt werden. Dies ist einfacher, wenn alle Versicherungen bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen sind. Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse, können Ihnen Rabatte bei der Zusatzversicherung gestrichen werden.

M.: Seit vielen Jahre habe ich (w, 55-jährig) die Grund- und Zusatzversicherung bei der Intras, welche die CSS 2008 übernommen hat. Diesen Sommer hat man mich kontaktiert und mein Interesse geweckt, beide Verträge anzupassen. Ich sei dann besser versichert und zahle erst noch weniger. Also war ich bereit zu wechseln. Grundversicherung ja, aber für den Zusatz wollten sie mich nur noch schlechter versichern, was ich natürlich nicht möchte. Gleichzeitig wurde mir jedoch freundlich verkündet, dass die Intras-Verträge früher oder später aufgelöst würden. Jetzt könne ich noch wählen, wenn es soweit sei müsse ich dann ihr Angebot akzeptieren. Kann meine Zusatzversicherung von der CSS wie angedroht aufgelöst werden und mich dann nur noch schlechter versichern bzw. für eine ähnliche Leistung horrende Prämien verlangen? Ich weiss jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll. Gerne möchte ich Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse abschliessen. Soll ich mich jetzt bei jeder Kasse bewerben, bis ich eine finde oder einfach abwarten? Mich schon heute beugen und schlechter versichern lassen?

Wenn im Zuge von Fusionen Versicherungsprodukte aufgelöst werden, können Sie wie im Fall Intras in der Regel befristet von einem Freizügigkeitsangebot profitieren. Holen Sie sich trotzdem Offerten von anderen Versicherungen ein und vergleichen Sie. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Ihnen eine Bestätigung der neuen Krankenkasse vorliegt. Im Zusatzversicherungsbereich sind die Kassen frei und können Sie ohne Angaben von Gründen ablehnen oder einzelne Leistungen ausschliessen.

M.S.: Ein Vertreter kam bei uns vorbei und hat uns vorgerechnet, dass wir eine viel zu teure Krankenversicherung inkl. den Zusatzversicherungen hätten. Er hat uns dann vorgeschlagen, zu der Visana zu wechseln, da es uns günstiger käme, und wir so pro Jahr mit unseren beiden Kindern rund 2000.– Fr. einsparen würden. Somit haben wir bei der alten Krankenkasse gekündigt, und diese hat uns geschrieben, dass die Kündigung eingetroffen sei. Vorher hat uns die Visana bestätigt, dass wir ohne Vorbehalte aufgenommen seien. Danach hat uns ein unabhängiger Fachmann erklärt, dass dieser Wechsel zu Visana falsch und diese nicht die richtige Krankenkasse für uns sei. Die SanSan sei für uns besser. Somit haben wir zum zweiten Mal ein Antragsformular ausgefüllt, und heute auch noch eine Police von der SanSan erhalten. Diese Police ist auf eine Laufzeit von drei Jahren festgelegt, obwohl wir nie von einer Laufzeit von drei Jahren gesprochen haben, und zudem haben wir die Visana gar nicht gekündigt, da wir zuerst sicher sein wollten, ob uns die SanSan ohne Vorbehalte überhaupt aufnimmt. Da ich jetzt den Überblick verloren habe, meine Frage: Welcher Vertrag ist nun gültig, derjenige von Visana oder derjenige von SanSan? Können Sie mir weiterhelfen, da ich nun völlig mit der Situation überfordert bin. Am liebsten würde ich wieder zu meiner alten Krankenkasse wechseln. Soll ich gegebenenfalls meinen Rechtsschutz einschalten?

Sie können nicht bei zwei Grundversicherungen versichert sein. Deshalb kann es auch nicht passieren, dass Sie doppelte Prämien bezahlen müssen. Sie sind nach dem Wechsel bei der Visana versichert. Wenn Sie auf dem Antragsformular von Sansan nichts von einem dreijährigen Vertrag geschrieben oder angekreuzt haben, dann melden Sie dies der Sansan und weisen darauf hin, dass Ihr Antragsformular unter diesen Umständen nichtig ist. Falls die Sansan darauf beharrt, dass mit dem von Ihnen unterzeichneten Antragsformular ein Vertragsverhältnis besteht, können Sie sich in einem zweiten Schritt auch an den Ombudsmann Krankenversicherung wenden www.om-kv.ch).

Antworten zu den Kommentaren

A.S.: Wenn ich mit 67 meine Krankenkasse wechsle, nimmt mich die neue Kasse auch in die Zusatzversicherung (Allgemeiner Zusatz, VVG und Kombi VVG) auf? Wenn nein, kann mich die bisherige Krankenkasse aus der Zusatzversicherung ausschliessen? Brauche ich diese Zusatzversicherungen überhaupt?

Klären sie unbedingt vor der Kündigung bei Ihrer heutigen Krankenkasse ab, ob Sie die neue Versicherung in der Zusatzversicherung aufnimmt. Im Zusatzversicherungsbereich sind die Krankenkassen frei. Das heisst, dass sie ältere oder kranke Personen nicht aufnehmen müssen. Die Grundversicherungen dagegen müssen alle Personen aufnehmen, unabhänig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

E.M.: Ist die KK berechtigt, die Prämien für die Zusatzversicherung zu erhöhen, wenn die Grundversicherung neu bei einer anderen Krankenkasse abgeschlossen wird?

Bei Abschluss einer Zusatzversicherung gewähren einige Krankenkassen Rabatte für Familien oder Versicherte mit Sparmodellen. Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse, können Ihnen Rabatte bei der Zusatzversicherung gestrichen oder höhere Prämien verlangt werden. Die Krankenkassen rechtfertigen diese Prämienerhöhung mit dem administrativen Mehraufwand gerechtfertigt. Klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung auf die Prämie auswirkt.

Ch.W.: Lohnt sich auch für eine über 80-Jährige der Wechsel der Grundversicherung? Könnten dadurch die Zusatzversicherungen von der Versicherungsgesellschaft (Helsana) gekündigt oder teurer werden?

Bei Abschluss einer Zusatzversicherung gewähren einige Krankenkassen Rabatte für Familien oder Versicherte mit Sparmodellen. Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse, können Ihnen Rabatte bei der Zusatzversicherung gestrichen oder höhere Prämien verlangt werden. Die Krankenkassen rechtfertigen diese Prämienerhöhung mit dem administrativen Mehraufwand gerechtfertigt. Klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung auf die Prämie auswirkt.

B. L.: Gibt es irgendeinen Grund wieso man während einer Schwangerschaft die Grundversicherung nicht wechseln sollte (Vorbehalte)? Geburtstermin ist im 1. Quartal 2013.

Nein, da die Leistungen aus der Grundversicherung im Gesetz (KVG) festgelegt sind und somit bei allen Krankenkassen gleich sind.

Empfiehlt sich bei einer Schwangerschaft die Wahl einer niedrigen Franchise?

Dies liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Grundsätzlich sind Mutterschaftsleistungen frei von Kostenbeteiligung. Haben Sie aber Komplikationen in der Schwangerschaft, wird dies über Krankheit abgerechnet und Sie müssen Franchise und Selbstbehalt bezahlen.

Belasten die Spitalkosten bei der Geburt (Spontangeburt oder Kaiserschnitt) die Franchise und den Selbstbehalt?

Nein, bei einer normalverlaufenden Geburt wird keine Kostenbeteiligung verrechnet. Ratsam ist es bei der Krankenkasse abzuklären, ob diese bei der Kostenübernahme zwischen Spontangeburt und Kaiserschnitt unterscheiden. Die Grundversicherung darf die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt nur übernehmen, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Mein Kind hatte im 2012 einen Zahlunfall, von der jetzigen Krankenkasse existiert eine Kostengutsprache für Spätfolgen während der nächsten 10 Jahre (Unfall wurde gemeldet und läuft über die Grundversicherung der jetzigen Krankenkasse). Was passiert, wenn ich die Grundversicherung für mein Kind wechseln möchte? Muss die Kostengutsprache von der neuen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, wenn Ihr Kind bei der neuen Krankenkasse den Unfall wieder eingeschlossen hat, muss diese die Folgebehandlungen übernehmen.

Gibt es irgendwelche Nachteile bei einem Splitting der Grund- und Zusatzversicherung? Was muss man berücksichtigen?

Sehr häufig ist es günstiger, die Grundversicherung bei einer anderen Kasse zu haben. Es gibt allerdings Fälle, wo sich eine genauere Analyse lohnt. Wenige Versicherungen gewähren einen Rabatt wenn Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse sind. Dieser Rabatt auf der Zusatzversicherung entfällt beim Splitting. Versicherte, die die Zusatzversicherung nicht mehr ohne Vorbehalte wechseln können. aber trotzdem Prämien sparen wollen und den administrativen Aufwand nicht scheuen, sollten splitten.

Wir haben eine Spitalzusatzversicherung, können wir bei einem Spitalaufenthalt ebenfalls von diesen Leistungen profitieren, wenn die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abgeschlossen ist?

Ja, die Leistungen bleiben auch dann dieselben.

P. M.: Können Sie eine Dienstleistungsfirma empfehlen, die einem beim Wechsel unterstützt (aufzeigt wo und wieviel man sparen kann) und auch die ganzen schriftlichen Angelegenheiten übernimmt? Ich habe sehr wenig Ahnung von dem Ganzen und bräuchte so etwas unbedingt.

Für eine unabhängige Beratung ist es ratsam, sich unter den Mitgliedern der Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) umzusehen. Diese bieten seriöse Dienstleistungen an

F. & G. L., Alter 74 u. 69: Wir sind versichert bei ProVita. Unsere Versicherung hat neu eine Zusammenarbeit mit SWICA. Für 2013 haben wir nun von jeder Versicherung je ein Angebot für die Grund- und die Zusatzversicherung erhalten. Für das Freizügigkeitsangebot der SWICA müssen wir uns bis Ende Jahr entscheiden. Beim Angebot von SWICA bleibt die Grundversicherung bei ProVita. Die Totalprämien der beiden Angebote unterscheiden sich um Fr. 2.00. Der gemachte Leistungsvergleich unsererseits ist unbefriedigend und hilft uns nicht weiter.

Wenn sich die Zusatzversicherungsangebote kaum unterscheiden, spielt es ja keine Rolle, ob Sie bei der Provita bleiben oder zur Swica wechseln. Eine andere Kasse wird Ihnen kein Freizügigkeitsangebot machen. Unabhängig von diesem Entscheid können Sie die Grundversicherung bei der Provita, Swica oder bei einer anderen Kasse abschliessen.

 

Erschienen in MM-Ausgabe 42
15. Oktober 2012

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Jahr für Jahr steigen die Krankenkassenprämien. Kein Grund, dies einfach so hinzunehmen. Vom 16. bis 19. Oktober haben zwei Experten vom Internetvergleichsdienst Comparis – Andreas Lüber und Felix Schneuwly – die Fragen unserer Leser per Telefon beantwortet. Bis zum 22. Oktober haben wir ausserdem Fragen per E-Mail oder als Kommentar auf dieser Seite entgegen genommen. Lesen Sie an dieser Stelle die Antworten unserer Experten.

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8 Kommentare

Erika Schneider [Gast]

Geschrieben am
18. März 2013

Meiner Schwester wurde die Zusatzversicherung von der Visana ohne Vorankündigung gelöscht?
Sie war arbeitslos und hatte deshalb die Prämien verspätet bezahlt. Leider erst auf den Zahlungsbefehl. Darf das die Krankenkasse?

Annelies Schatzmann

Geschrieben am
22. Oktober 2012

Meine Fragen:
Wenn ich mit 67 meine Krankenkasse wechsle, nimmt mich die neue Kasse auch in die Zusatzversicherung (Allgemeiner Zusatz, VVG und Kombi VVG) auf? Wenn nein, kann mich die bisherige Krankenkasse aus der Zusatzversicherung ausschliessen?
Brauche ich diese Zusatzversicherungen überhaupt?
Danke im Voraus und freundliche Grüsse
Annelies Schatzmann

Edith Michel [Gast]

Geschrieben am
22. Oktober 2012

Ist die KK berechtigt, die Prämien für die Zusatzversicherung zu erhöhen, wenn die Grundversicherung neu bei einer anderen Kranken-kasse abgeschlossen wird?

 

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