Sorge um die neue Sorge
Peter Liatowitsch (66) ist Advokat, Notar und Mediator mit eigener Kanzlei in Basel. Er glaubt, dass die neue Gleichberechtigung im Sorgerecht Streitfälle sogar noch anheizen wird.
Künftig sollen geschiedene Ehe- und getrennte Konkubinatspartner als Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge bekommen. So will es eine Gesetzesvorlage, die der Bundesrat ausgearbeitet hat. Wie beurteilen Sie diesen Paradigmenwechsel?
Der Wechsel vom heutigen Status der einseitigen und dann meist mütterlichen Sorge hin zu einer gemeinsamen Sorge als Regelfall finde ich nur logisch. Er ist ein Signal, dass geschiedene Ehegatten zwar nicht mehr Partner, Intimpartner, Lebenspartner sind, aber Eltern bleiben, die sich die Sorge um ihren gemeinsamen Nachwuchs teilen. Wir führen damit im Sorgerecht die Gleichberechtigung ein. Das macht Sinn als Credo und Bekenntnis für all diejenigen, die dieser Aufgabe gewachsen sind. Aber, und hier setze ich ein grosses Aber: Das gemeinsame Sorgerecht bedingt, dass sich auch zutiefst zerstrittene Eltern in Sachen Erziehung, Betreuung, Schule und Aufenthalt sollten einigen können. Die Problematik der fehlenden Einigung und der damit verbundenen Streitfälle wird bleiben und sich sogar verschärfen.
Was erwarten Sie für Probleme?
Das gemeinsame Sorgerecht macht unweigerlich einen persönlichen Kontakt zwischen den Eltern nötig. Grundsätzlich gilt: Alles, was das Kind betrifft, regeln die Eltern gemeinsam. Artikel 301 sagt: Der Elternteil, der das Kind betreut, kann allein entscheiden, wenn – aber nur wenn! – erstens die Angelegenheit alltäglich oder dringlich ist und zweitens der andere Elternteil mit vernünftigem Aufwand nicht zu erreichen ist. Das heisst also, wer das Kind betreut, kann zwar bestimmen, ob das Kind rosa oder blaue Söckli anziehen darf. Was aber ist, wenn die Mutter will, dass das Kind vegan aufwächst? Oder wenn der Vater nicht möchte, dass die 13-jährige Tochter zum Frauenarzt darf? Das sind alles keine alltäglichen Angelegenheiten mehr. Und wenn dann hier der eine ständig den Schuh im Leben des anderen haben will, kann er diesem das Leben zur Hölle machen. Mit der endlosen Inanspruchnahme der Kinderschutzbehörde und der Polizei und mit allem, was ihm – oder auch ihr – so einfällt.
Gemeinsame Sorge schliesst ja auch eine gewisse räumliche Nähe ein. Was passiert, wenn ein Elternteil seinen Wohnsitz ändern will?
Hier wirds neu ebenfalls ganz heikel, gerade in dieser Zeit der immer grösser werdenden Mobilität. Bisher hat das Bundesgericht gesagt, dass wer die Obhut hat, bestimmen kann, wo er mit dem Kind wohnt. Jetzt haben wir eine total entgegengesetzte Bestimmung, von der ich fürchte, dass sie sich faktisch sehr zum Nachteil des hauptsächlich betreuenden Elternteils auswirken wird. Neu heisst es: «Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort oder den des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des anderen Elternteils oder der Entscheidung des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, wenn a) der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt oder b) der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den anderen Elternteil hat.» Das wird gewaltigen Streit geben. Der Formulierung entnehme ich auch, dass selbst wenn das Kind in der Obhut der Mutter ist und der Vater aus beruflichen oder persönlichen Gründen seinen Wohnort wechseln muss, er dazu die Einwilligung der Mutter braucht. Und noch schlimmer wirds dort, wo die Eltern nicht verheiratet waren. Dort bekommt die Kindsmutter ja nur einen Unterhaltsbeitrag fürs Kind und nichts für sich selbst. Das heisst also, er erwartet von ihr, dass sie ganz allein für sich aufkommt, darf ihr aber neu dreinreden, wo sie einen Job annimmt und mit dem Kind wohnt. Das halte ich für höchst problematisch!
Bleiben wir bei der Obhut, der täglichen Betreuung des Kindes. Was bedeutet das neue Gesetz für die Obhut?
Alleinerziehende Mütter – und es sind nun einmal die Mütter, die zu 80 bis 90 Prozent die Betreuung übernehmen – haben es schwierig genug, und ich glaube nicht, dass wir ihnen mit dieser Gesetzesrevision nur helfen.
Mein grösstes Bedenken ist, dass die Balance nicht stimmt für denjenigen, der die hauptsächliche Betreuungsaufgabe wahrnimmt, der sich ernsthaft abmüht mit dem täglichen Kleinkram der Kinderbetreuung und -erziehung. Glücklicherweise besteht die Welt mehrheitlich aus Leuten, die sich trotz allem in einer schwierigen Situation anständig benehmen und ihre Scheidung auch heute schon unter dem alten Regime einvernehmlich erledigt haben. Für diejenigen, die es ohnehin gut machen, welche die Betreuung der Kinder einvernehmlich gestalten, wird die gemeinsame Sorge kaum etwas ändern. Die anderen müssen sich damit abfinden, dass da nun im schlimmsten Fall eine bzw. einer überall mitmischt. Was mit einem schwierigen, eifersüchtigen, zerstrittenen oder kontrollsüchtigen Ex-Partner logischerweise ganz schwierig werden kann.
Wenn heute die Mutter klemmt, kann ein Vater sein Besuchsrecht kaum durchsetzen. Hat er künftig eine bessere Handhabe?
Nein, wenn die Mutter bös will, dann bleibt das auch weiterhin ganz schwierig. Und je nach Behörde bekommen die Väter dann die Anwort: «Ja, was wollen Sie: Sollen wir die Kinder etwa mit der Polizei abholen lassen?» Damit macht man diesen Vätern ein rabenschwarzes Gewissen, und oft ziehen sie sich traurig und zutiefst verletzt zurück, weil sie glauben, gegen die Interessen des Kindes zu handeln, wenn sie auf dem persönlichen Kontakt bestehen. Daran wird auch die neue gesetzliche Regelung des Sorgerechts nichts ändern, zumal die im ersten Gesetzesentwurf vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen unterdessen leider ersatzlos gestrichen wurden.
Sie sagen leider...
Ich glaube, man hätte den Mut haben sollen, gewisse Druckmittel zu schaffen für die ganz wenigen, aber ganz extremen Fälle, in denen es nur noch darum geht, dem anderen das Leben zur Hölle zu machen und sich zu rächen, indem man ihm das Kind vorenthält. Heute weiss man, dass je länger das Besuchsrecht unterbrochen wird, umso belastender es für Kinder wird, den Kontakt zum anderen Elternteil wieder herzustellen.
Sie tönen das Kindeswohl an. Bringt das neue Sorgerecht eine Verbesserung für die Kinder?
Im Sinn vom Einfordern der gemeinsamen Verantwortung fürs Kind sicherlich. Das Kindeswohl, also das Interesse des Kindes, muss im Vordergrund stehen. Das ist richtig, und das kann man nicht oft genug sagen. Aber, und hier sehe ich leider ein weiteres grosses Aber: Papier ist geduldig, und der Begriff Kindswohl ist wohl der meist missbrauchte Begriff überhaupt. Jeder Elternteil handelt – natürlich – vorgeblich nur «zum Besten des Kindes». In Wirklichkeit sind es aber meist nur Projektionen von eigenen Wünschen, für die man das Kind instrumentalisiert. Die objektive Feststellung des Kindeswohls bleibt die grosse Herausforderung für die Kinderschutzbehörden. Vor allem kommt es darauf an, welche Personen in den Kindesschutzbehörden sitzen. Ich erlebe als Anwalt die ganze Bandbreite: von hervorragend und hochdiplomatisch bis hin zur absoluten Katastrophe – parteiisch, herrisch, ungeduldig, feudalstaatlich.
Welche Gründe gibt es, die Sorge einem Elternteil wegzunehmen?
In Artikel 298 heisst es, das Gericht, das über eine Scheidung befindet, überträgt einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Kindes nötig ist. Aber nur dann. Das heisst: wenn ein Elternteil ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, die Sorge wahrzunehmen, beispielsweise aus psychischen Gründen; wenn sich jemand am Kind vergangen hat; wenn jemand ein vollständiges Desinteresse am Kind zeigt oder es absehbar ist, dass er oder sie (ich spreche explizit von beiden Elternteilen) gegen das Kindesinteresse handelt. Man muss sich diese Hürden aber relativ hoch vorstellen, sonst würde die ganze Gesetzesänderung ja auch gar keinen Sinn machen.
Das gemeinsame Sorgerecht soll auch rückwirkend gelten, wenn dies ein Elternteil verlangt. Allerdings nur für Fälle, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Was heisst das?
Das heisst, dass wir für laufende Scheidungsfälle bezüglich des Sorgerechts in einer Art Vakuum verhandeln. Es macht fast keinen Sinn, in Verhandlungen am alleinigen Sorgerecht festzuhalten, wenn dieses nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gegen den Willen des Sorgerechtsinhabers wieder in ein gemeinsames verwandelt werden kann. Das heisst, dass all die Mütter, die in den letzten fünf Jahren vor Inkrafttreten aus welchem Grund auch immer das alleinige Sorgerecht erhalten haben und die bis jetzt allein und problemlos mit ihrem Kind kutschiert sind, damit rechnen müssen, dass sich ihr Ex-Partner an die Kindesschutzbehörde wendet und auf die gemeinsame Sorge pocht. Zuweilen gab es ja auch triftige Gründe, warum die Mutter dem Vater das Sorgerecht vorenthalten hat. Das heisst aber auch, dass dort, wo es keinen solchen triftigen Grund gab, der Vater die Chance erhält, nun wieder beim Kind mitzureden. Und das finde ich, solange es vernünftig gehandhabt wird, richtig.
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35 Kommentare
n. m. [Gast]
Geschrieben am
29. Juli 2012
Während der Ehe fand mein Ex, ich missbrauche ihn zum Hüten, wenn ich am Samstag eine Zeit weg war, um meinem Hobby nachzugehen. Dabei brauchte ich diese Zeit zum Abschalten, da ich ständig für unsere kleine Tochter da war. Während der Trennungszeit wollte er dann unbedingt seine Verantwortung übernehmen für das Kind (5 J.), war jedoch dabei nicht so begabt. Es kam oft vor, dass er sie mir mit hohem Fieber zurückgab und dies nicht einmal bemerkte, geschweige noch behandelte! Als ich mich wehrte FÜR DAS KIND, dass ich sie nur in gutem Zustand gebe, machte er mir die Hölle heiss. Man muss wissen, dass ich trotz seiner Drohungen, Einschüchterungen, Ungerechtigkeiten, Missbräuchen, dafür sorgte, dass er anfangs jeden Mittwoch Abend zum Essen kam und den Abend mit unserer Tochter verbrachte und sie auch sofort jeden Samstag immer länger zu ihm ging. Für das Übernachten beharrte ich darauf, dass er zuerst das Kinderzimmer einrichten müsse, damit SIE einen guten Start habe bei ihm. Geborgenheit ist etwas Wichtiges! Doch das war in seinen Augen kein Kriterium. Mit zusehmendem Alter sorgte ich dafür, dass sie auch mehr zu ihm gehen konnte. Ich war der Meinung, dass es für ihr Alter wichtiger war, den Papi jede Woche zu sehen, statt alle 14 Tage ein ganzes Wochenende. Dafür sollte sie jeden Sonntag mit mir verbringen können. Es war für mich ein Opfer, ihn jede Woche sehen zu müssen, doch für das Kind tat ich das. In ALLEM, was ich sagte, hat er mir jedoch die Hölle heiss gemacht und ständig vorgeworfen, dass ich das alles für MICH tue - was aber gar nicht der Fall war. Er war in seiner eigenen Unzufriedenheit so gemein, dass er ständig seine Agressionen über mich ausgoss, das Telefon aufhängte wenn ich nicht mit ihm einverstanden war, Schuldzuweisungen machte ... Das war ganz, ganz belastend für mich. So konnte ich fast nicht aufstehen aus der ganzen Einschüchterung, in die ich durch ihn gekommen war. Denn ich konnte und wollte nicht mit den gleichen Gemeinheiten zurückgeben! Seine Gehässigkeiten dauerten so lange, bis wir geschieden waren. Ich konnte mich nicht wehren und war sehr froh, einen Anwalt zu haben, der für mich sprechen konnte. Mediation wär für mich eine Katastrophe gewesen, denn ich konnte mich in seiner Anwesenheit nicht ausdrücken, geschweige denn mich wehren. Wie froh war ich, dass in einer ersten Anhörung beim Gericht mir sofort das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde! Das hat ein wenig Luft gegeben. Nicht auszudenken, wie er mir die Hölle heiss gemacht hätte, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten! Dann, nach der Scheidung wurde die Situation ruhiger. Das Besuchsrecht war schriftlich geregelt, die Unterhaltsbeiträge festgesetzt. Ich bekam sogar etwas mehr als vorher - und er dachte immer, er sei soooo gerecht! Ich stimme Herrn Liatowitsch sehr zu in seinen Bedenken. Das gemeinsame Sorgerecht wird in Fällen, in denen beide Elternteile nicht gleich stark sind (und wo ist das schon so?) zu einem echten Problem, statt zu einer Hilfe. Die Kinder können viel entspannter leben, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil auch etwas entspannter leben kann. Für mich als Alleinerziehende ist ohne Streit immer noch zu viel Druck auf meinen Schultern, weil ich für alles allein zuständig bin. Das wäre auch mit gemeinsamem Sorgerecht der Fall, denn mein Ex war nie fähig zu helfen, Alltagsprobleme zu besprechen und zu lösen. Das ist auch jetzt immer noch nicht der Fall. Nur uneinsichtig dreinreden könnte er mir ständig, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht hätten - es wär eine Katastrophe ohne Ende!
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Joëlle Gut [Gast]
Geschrieben am
27. Juli 2012
Gesetz hin oder her. Das Wohle der Kinder hängt doch immer davon ab, ob sich die Eltern als Eltern für das Wohle ihrer Kinder einsetzen und die eigenen Bedürfnisse sowie Verletzungen zurücknehmen können. Wenn sich die ehemaligen Partner in ihrer Aufgabe als Eltern betrachten und nicht Vergangenes in die nun neue elterliche Beziehung vermischen, dann gelingt eine gute Trennung oder Scheidung. Dies ist ein hoher Anspruch an beide Elternteile, jedoch der einzige Weg für ein gutes Kindswohl. Da die Kinder unter einer Trennung doch immer eine hohe Anpassungsleistung erzielen müssen, da Vieles neu ist und sie den einen Elternteil vermissen, wenn sie jeweils beim anderen Elternteil sind, sollten wir Eltern es den Kindern nicht durch Ausspielversuche oder durch Hindernisse noch erschweren. Ich denke Gesetzesänderungen bringen da etwas, in welchen Eltern bereits gut miteinander reden können (diese hätten aber auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen). Nur wenn beide Eltern Interesse haben an einer guten Lösung, im Sinne des Kindswohls, ist ein gemeinsames Sorgerecht sinnvoll. In meiner Arbeit als Kinderpsychologin habe ich leider viele Kinder gesehen, die dies nicht so erleben konnten und noch Jahre danach unter der Situation zu leiden begonnen haben (depressive, traurige Reaktionen, aggressive Reatkionen etc.) , respektive dann abweichende Verhaltensweisen wie Lügen etc. zu zeigen begonnen haben. In einer langen Arbeit mit den Kindern können Verletzungen aufgearbeitet und vermindert werden, die eigenen Beziehungsvorstellungen und die eigene Beziehungsfähigkeit jedoch wird sich dadurch nur selten ändern.
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Sabine M. [Gast]
Geschrieben am
23. Juli 2012
...nur zu hoffen, dass dann nicht "Männer" die sich bisher fast nicht für ihr Kind interessiert haben noch das Sorgerecht bekommen zumal er psychisch dazu gar nicht in der Lage wäre und zu weit weg wohnt.
Ich werde mich auf's Blut wehren! :-(
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Giovanni Tedesco [Gast]
Geschrieben am
23. Juli 2012
Wenn eine Frau dem Mann systematisch das Kind vorenthält, ist die psychisch gesunde Lösung auf den Kontakt zu verzichten. Soll da der immer blöde Zahlvater dran schuld sein? Man kann den Männern ja das Interesse am Kind vergällen.
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