Ein Ohr für Kinder
Heute wird nur jedes zehnte Scheidungskind vom Richter angehört. Dabei haben Buben und Mädchen ab sechs Jahren ein Recht darauf.
Fast jede zweite Ehe wird in der Schweiz geschieden. Leidtragende sind die Kinder, die oft zwischen allen Fronten stehen. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen fordert nun eine bessere Beteiligung der Kinder bei Trennungen oder Scheidungen. Obwohl in einem Bundesgerichtsentscheid von 2005 festgehalten wird, dass Kinder ab sechs Jahren persönlich vom Gericht angehört werden sollten, wird praktisch nur jedes zehnte Trennungs- oder Scheidungskind vom Richter mit einbezogen. «Dabei wäre das sehr wichtig, denn es geht darum, gute Bedingungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu schaffen», sagt Christina Weber Khan vom Verein Kinderanwaltschaft Schweiz. «Sie würden gestärkt und können so oft besser mit der belastenden Situation umgehen.»
Ein vorgegebenes Fragenprotokoll gibt es für diese Fälle übrigens nicht. Im Idealfall findet das Gespräch mit dem Richter unter vier Augen statt, und die Mädchen und Buben entscheiden selbst, was sie erzählen möchten. Jüngere Kinder können von einer Person ihres Vertrauens, zum Beispiel von einer Patentante, begleitet werden.
Geht ein Paar im Streit auseinander, fürchtet es nicht selten die Anhörung seiner Kinder. Diese Angst sei allerdings unbegründet. «Das Gespräch soll dem Richter nur dabei helfen, die familiäre Situation besser einschätzen zu können», erläutert die Expertin. Entgegen der landläufigen Meinung muss sich das Kind also nicht für oder gegen einen Elternteil entscheiden.
In der Praxis scheitert die Anhörung aus unterschiedlichen Gründen: Oftmals sind die Gerichte mit der Organisation überfordert oder fühlen sich dieser Aufgabe nicht gewachsen. In anderen Fällen glauben die Beteiligten, die Anhörung sei rechtlich nicht erforderlich.
Die Umfrage: Sollen Kinder in Trennungsfällen selbst entscheiden dürfen?
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2 Kommentare
Marco Meier [Gast]
Geschrieben vor
3 Wochen, 6 Tagen
Im Normalfall bin auch ich dafür, dass die Meinung der Kinder miteinbezogen werden soll. Aber in meinem Fall, wo ich schon seit nun bald acht Jahren für ein einigermassens Besuchsrecht Kämpfe und ich meine Kinder seit vier Jahren praktisch nicht mehr sehen darf, da es die Mutter mit allen Ihr zur Macht stehenden Mittel verhindert und behindert, dürfen sie raten was für eine Meinung die Kinder über mich haben. Da bin ich nicht mer wirklich dafür des Kinder Meinung nach meiner Person zu befragen. Da diese Kinder gar nicht mer neutral Denken und Handeln, wenn es um Ihren Papa geht. Leider hat auch in diesem Fall unser Rechtsstaat total versagt.
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Margrit Erb [Gast]
Geschrieben am
25. Januar 2012
Selbstverstöndlich sollen Kinder selbst entscheiden,den Kinder sind offen und ehrlich,sagen die Wahrheit, solange Sie nicht unter Druck gesetzt werden (von einem Elternteil oder andern Personen)
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